<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0"><channel><atom:link rel="hub" href="http://tumblr.superfeedr.com/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"/><description></description><title>App und Recht</title><generator>Tumblr (3.0; @appundrecht)</generator><link>http://www.appundrecht.de/</link><item><title>Klage gegen App-Stores von Apple und Google</title><description>&lt;a href="http://tagesschau.de/wirtschaft/verbraucherschutz110.html"&gt;Klage gegen App-Stores von Apple und Google&lt;/a&gt;: &lt;p&gt;.. und zwar in Deutschland. Das wurde auch Zeit.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/29841151487</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/29841151487</guid><pubDate>Mon, 20 Aug 2012 20:57:18 +0200</pubDate><category>Gerichtsverfahren</category><category>Apple</category><category>Google</category></item><item><title>Erster App Store für Anwalt-Apps gestartet</title><description>&lt;a href="http://www.totalattorneys.com/blog/total-attorneys-apps/"&gt;Erster App Store für Anwalt-Apps gestartet&lt;/a&gt;: &lt;p&gt;Wenn das nicht moderne Zeiten sind, jedenfalls in den USA. Der erste &lt;a href="http://www.totalattorneys.com/apps/"&gt;App-Store für Anwalt-Apps&lt;/a&gt; ist derzeit noch nicht wirklich gut gefüllt, aber es ist ein vielversprechender Anfang.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/20076073910</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/20076073910</guid><pubDate>Wed, 28 Mar 2012 22:32:46 +0200</pubDate><category>Juristische Apps</category></item><item><title>Jura-Apps für Nichtjuristen: Ein Blick in die Zukunft (Teil 2)</title><description>&lt;p&gt;Während ich im &lt;a href="http://www.appundrecht.de/post/19901639242/jura-apps-fuer-nichtjuristen-ein-blick-in-die-zukunft"&gt;ersten Teil dieses Beitrags&lt;/a&gt; einen generellen Blick in die Zukunft juristischer Apps für Nichtjuristen geworfen habe, geht es heute um ein konkretes Beispiel, wie diese Zukunft aussehen könnte.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Fluggastrechte und eine Menge Ausgleichsansprüche&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Eher zufällig bin ich vor einigen Tagen&lt;a href="#20553" id="en[1]" title="Siehe Endnote [1]"&gt;[1]&lt;/a&gt; über die EU-Fluggastrechte-Verordnung&lt;a href="#20721" id="en[2]" title="Siehe Endnote [2]"&gt;[2]&lt;/a&gt; gestolpert. Sie enthält in ihrem Art. 7 einen Ausgleichsanspruch, den Passagiere gegen Luftfahrtunternehmen geltend machen können, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist&lt;a href="#77530" id="en[3]" title="Siehe Endnote [3]"&gt;[3]&lt;/a&gt;, annulliert wurde oder wenn ihnen die Beförderung verweigert wurde. Der Anspruch besteht für alle Flüge, die innerhalb der EU beginnen und für alle Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und innerhalb der EU enden. Bei Kurzstreckenflügen gibt es 250 Euro, bei Mittelstreckenflügen 400 Euro und bei Langstreckenflügen 600 Euro. Es gibt noch ein paar Ausnahmen und Gegenausnahmen, aber im Prinzip war es das.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch wenn sich diese Ausgleichszahlungen zunächst nach nicht viel Geld anhören, steckt ein großer Markt dahinter. Geht man mit einer 2010 im Auftrag der Europäischen Kommission erstellten Studie&lt;a href="#77932" id="en[4]" title="Siehe Endnote [4]"&gt;[4]&lt;/a&gt; von jährlich 22 Millionen Flugreisen aus, die unter die Fluggastrechte-Verordnung fallen und wegen einer Verspätung bzw. wegen eines Ausfalls Ansprüche auf Ausgleichszahlungen begründen, ergibt dies einen europaweiten Markt mit einem Volumen von zwischen 5,5 Mrd. Euro und 13,2 Mrd. Euro pro Jahr&lt;a href="#78037" id="en[5]" title="Siehe Endnote [5]"&gt;[5]&lt;/a&gt;. Natürlich sind diese Zahlen mit einiger Vorsicht zu betrachten, sehr viel Geld ist es aber so oder so.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;In der Praxis dürfte nur ein Bruchteil dieser Forderungen tatsächlich geltend gemacht werden und wiederum nur ein Bruchteil der geltend gemachten Forderungen befriedigt werden: Fluggesellschaften sind Berichten zufolge&lt;a href="#78788" id="en[6]" title="Siehe Endnote [6]"&gt;[6]&lt;/a&gt; nicht besonders darum bemüht, Ansprüche auf Ausgleichszahlungen ohne weiteres zu befriedigen. Zwar hat nicht zuletzt die Rechtsprechung des EuGH in den vergangenen Jahren Interpretationsunsicherheiten der Verordnung beseitigt und die Spielregeln für das Bestehen von Ausgleichsansprüchen geklärt&lt;a href="#79197" id="en[7]" title="Siehe Endnote [7]"&gt;[7]&lt;/a&gt;, dennoch herrscht in der Öffentlichkeit weiter der Eindruck vor, es sei alles andere als einfach, Ausgleichszahlungen von Fluggesellschaften zu erhalten.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Forderungseinzug und Unbundling&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Hier kommt nun das im &lt;a href="http://www.appundrecht.de/post/19901639242/jura-apps-fur-nichtjuristen-ein-blick-in-die-zukunft"&gt;ersten Teil dieses Beitrags&lt;/a&gt; näher erläuterte &lt;em&gt;Unbundling&lt;/em&gt; ins Spiel. Traditionell würde man als Passagier, dessen geltend gemachter Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft nicht erfüllt wird, vielleicht einen Rechtsanwalt beauftragen. Die 1,3-fachen außergerichtlich anfallenden RVG-Gebühren sind bei einem Gegenstandswert von maximal 600 Euro nicht besonders verlockend und machen netto und ohne Nebenkostenpauschale etwa 10&amp;#160;% des Gegenstandswerts aus&lt;a href="#81643" id="en[8]" title="Siehe Endnote [8]"&gt;[8]&lt;/a&gt;. Ein überschaubares Kostenrisiko für den Mandanten, zumal die Fälle rechtlich in der Regel nicht besonders komplex gelagert sind, aber doch ein Kostenrisiko.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nun aber Auftritt der nicht-anwaltlichen Dienstleister: In den vergangenen Jahren haben sich einige Unternehmen auf die Einziehung von Ausgleichsansprüchen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung spezialisiert&lt;a href="#81890" id="en[9]" title="Siehe Endnote [9]"&gt;[9]&lt;/a&gt;. Sie sind nichts anderes als Inkasso-Unternehmen, die zunächst außergerichtlich gegenüber Fluggesellschaften auftreten und lediglich bei einer Eskalation des Falles einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Vertretung beauftragen. In der Regel arbeiten sie auf Grundlage einer erfolgsabhängigen Provision in Höhe von etwa 25&amp;#160;% der Ausgleichszahlung. Sie sind damit zunächst deutlich teurer als Rechtsanwälte, tragen jedoch das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung und verlangen nur im Erfolgsfall Geld vom Mandanten&lt;a href="#82627" id="en[10]" title="Siehe Endnote [10]"&gt;[10]&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Strukturell ist dieses Auftreten von Inkassodienstleistern nichts anderes als die Reduktion anwaltlicher Tätigkeit auf einen ihrer Kernbereiche, nämlich hier die Vertretung im gerichtlichen Verfahren, und damit &lt;em&gt;Unbundling&lt;/em&gt;. Offensichtlich kommt das Angebot der Dienstleister, die einen möglichen finanziellen Gewinn ohne Kostenrisiko versprechen, beim Publikum an und stellt derzeit ein tragfähiges Geschäftsmodell dar, zumal es nicht so sein wird, dass Fluggesellschaften grundsätzlich nie Ansprüche befriedigen. Das mit dem tragfähigen Geschäftsmodell kann sich allerdings ändern, wenn etwa die angekündigte Schlichtungsstelle für den Luftverkehr tatsächlich eingerichtet werden wird&lt;a href="#84063" id="en[11]" title="Siehe Endnote [11]"&gt;[11]&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Eine Jura-App, bitte&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Aber auch dann, und jetzt ohnehin, ist zu fragen, warum ein betroffener Passagier nicht zunächst selbst versuchen sollte, seine Rechte geltend zu machen. Zu kompliziert, ich weiß. Aber was wäre, wenn es eine narrensichere Checkliste gäbe:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Die es jedem Passagier ermöglicht, selbst zu ermitteln, ob er einen Ausgleichsanspruch hat und wie hoch er ist?&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Die die vom Passagier genannten Daten in ein Anschreiben an die Fluggesellschaft übernimmt und schlau genug ist, Adressdaten des Nutzers, der Fluggesellschaft sowie rechtliche Floskeln in das Anschreiben einzubauen und auf mögliche Fehler und Besonderheiten hinzuweisen?&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Die dem Passagier sagt, welche Dokumente er seinem Schreiben beilegen muss?&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Die, falls die Fluggesellschaft nicht zahlen, will, die vorhandenen Daten auf Knopfdruck an einen Rechtsanwalt (oder an eine Inkassostelle) weiterleitet?&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Die vielleicht sogar, nach Maßgabe einer Vereinbarung mit Fluggesellschaften, die Daten digital an die Fluggesellschaften übermittelt?&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Schon wären wir bei einer Jura-App, die sich an Nichtjuristen richtet und &lt;em&gt;aktionsbezogen&lt;/em&gt; (im Sinn des &lt;a href="http://www.appundrecht.de/post/19901639242/jura-apps-fur-nichtjuristen-ein-blick-in-die-zukunft"&gt;ersten Teils meines Beitrags&lt;/a&gt;) wäre. So etwa gibt es heute noch nicht&lt;a href="#84560" id="en[12]" title="Siehe Endnote [12]"&gt;[12]&lt;/a&gt;. So etwas ließe sich aber herstellen. Ganz trivial ist es nicht, das Regel-Ausnahme-System der EU-Fluggastrechte-Verordnung in einem Entscheidungsdiagramm abzubilden, aber bestimmt machbar: Eine Reihe von Fragen führt die App zu einer rechtlichen Einschätzung, gleichzeitig können die Antworten und Daten, die der Nutzer auf die Fragen der App hin eingibt, zur Vorbereitung eines Schreibens an die Fluggesellschaft dienen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Regelungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung sind außerdem isoliert genug anwendbar, um ihre programm- und designtechnische Umsetzung als eine Art Testfall für den Einsatz von Jura-Apps im Alltag in Angriff zu nehmen. Man könnte das Modell später ausweiten, etwa auf Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder auf Verspätungen im Bahnverkehr. Aussehen könnte eine App, die man web-basiert, auf Smartphones, Desktop-PCs oder auf Tablets implementieren könnte, etwa so:&lt;/p&gt;
&lt;p class="centered"&gt;&lt;img src="http://media.tumblr.com/tumblr_m1kb5nPDrq1r830y3.png"/&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bleibt die Frage nach dem mit einer solchen App verbundenen Geschäftsmodell, falls nicht die Verbraucherzentralen loslegen und uns mit einer ohne Gewinnabsicht erstellten App beglücken. Markteinführung und Marktdurchdringung würden durch eine kostenlos erhältliche App sicher erleichtert. Zudem wird es viele Fälle geben, in denen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung gar kein Ausgleichsanspruch bestehen wird, und warum sollte ein Nutzer für eine App zahlen, die ihm möglicherweise gar keinen (finanziellen) Nutzen bringt? Besser dürfte wohl ein Freemium-Modell funktionieren, bei dem der Nutzer erst dann zahlen muss, wenn die App einen Ausgleichsanspruch bejaht hat und ein Schreiben an die Fluggesellschaft ausgedruckt werden soll. Realisieren ließe sich so etwas etwa über In-App-Purchases, bei denen jedes Schreiben für &lt;strike&gt;eine Mark&lt;/strike&gt; einen Euro gekauft wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis wir solche Apps tatsächlich sehen und benutzen. Wenn ich nicht so viel zu tun hätte&amp;#8230;&lt;/p&gt;
&lt;p class="centered"&gt;***&lt;/p&gt;
&lt;p id="20553"&gt;[1] Nämlich beim Warten am bezaubernden Flughafen Wien-Schwechat. &lt;a href="#en%5B1%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="20721"&gt;[2] Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, &lt;a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:pDF"&gt;ABl. EU Nr. L 46, S. 1&lt;/a&gt;. &lt;a href="#en%5B2%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="77530"&gt;[3] Laut der EuGH-Entscheidung vom 19. November 2009, verbundene Rechtssachen Sturgeon/Condor sowie Böck und Lepuschitz/Air France, &lt;a href="http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&amp;amp;jur=C,T,F&amp;amp;num=c-402/07&amp;amp;td=ALL"&gt;C-402/07 und C-432/07&lt;/a&gt;. &lt;a href="#en%5B3%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="77932"&gt;[4] &lt;a href="http://ec.europa.eu/transport/passengers/studies/doc/2010_02_evaluation_of_regulation_2612004.pdf"&gt;Evaluation of Regulation 261/2004, Final Report, Februar 2010&lt;/a&gt;, Punkt 3.40 (S. 29); die Zahlen beziehen sich freilich auf das Jahr 2008. &lt;a href="#en%5B4%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="78037"&gt;[5] Je nachdem, ob man die Höhe der Ausgleichszahlungen mit dem Minimum (250 Euro) oder dem Maximum (600 Euro) ansetzt. &lt;a href="#en%5B5%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="78788"&gt;[6] Siehe etwa die Ergebnisse der &lt;a href="http://www.vzbv.de/mediapics/fluggastrechte_umfrage_bericht_15_11_2010.pdf"&gt;Umfrage &amp;#8220;Fluggastrechte - Anspruch und Wirklichkeit&amp;#8221; einiger deutscher Verbraucherzentralen 2010&lt;/a&gt;: &amp;#8220;Zudem fühlten sie [d.h. die Passagiere] sich über ihre Rechte oft gar nicht oder nur unzureichend informiert und im Störungs- und Beschwerdefall frustriert, weil die Fluggesellschaften häufig nicht oder unzureichend reagieren und berechtigte Ansprüche ihrer Fluggäste &amp;#8216;aussitzen&amp;#8217;&amp;#8221; [ibid., S. 3].  &lt;a href="#en%5B6%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="79197"&gt;[7] Siehe zuletzt die demnächst zur Entscheidung anstehende &lt;a href="http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&amp;amp;nat=&amp;amp;oqp=&amp;amp;dates=&amp;amp;lg=&amp;amp;language=de&amp;amp;jur=C%2CT%2CF&amp;amp;cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&amp;amp;num=C-12%252F11&amp;amp;td=ALL&amp;amp;pcs=O&amp;amp;avg=&amp;amp;page=1&amp;amp;mat=or&amp;amp;jge=&amp;amp;for=&amp;amp;cid=5167"&gt;Rechtssache McDonagh C-12/11&lt;/a&gt;, in der es vor dem EuGH um die Auswirkungen des isländischen Vulkanausbruchs 2010 auf die Anwendung der Fluggastrechte-Verordnung geht (wobei Ausgleichsansprüche in diesem Verfahren ausnahmsweise keine Rolle spielen). &lt;a href="#en%5B7%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="81643"&gt;[8] Die am Markt erzielbaren Gebühren für ein außergerichtliches rechtsanwältliches Tätigwerden scheinen sich derzeit bei einem geltend gemachten Ausgleichsanspruch in Höhe von 250 Euro zwischen &lt;a href="http://www.mein-recht-bei-flugverspaetung.de/4.html"&gt;39&lt;/a&gt; und &lt;a href="http://www.xn--fluggastentschdigung-ozb.eu/unsere-leistungen/"&gt;46&lt;/a&gt; Euro, also zwischen 15&amp;#160;% und 18&amp;#160;% des Gegenstandswerts, zu bewegen. &lt;a href="#en%5B8%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="81890"&gt;[9] Siehe etwa &lt;a href="http://www.flightright.de"&gt;flighright&lt;/a&gt;, &lt;a href="http://www.fairplane.net"&gt;Fairplane&lt;/a&gt; und &lt;a href="http://www.euclaim.de"&gt;EUclaim&lt;/a&gt;. &lt;a href="#en%5B9%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="82627"&gt;[10] Wobei davon ausgegangen werden kann, dass die Inkassodienstleister von vornherein aussichtslose Fälle gar nicht erst zur Bearbeitung annehmen dürften. &lt;a href="#en%5B10%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="84063"&gt;[11] Siehe die &lt;a href="http://www.sueddeutsche.de/reise/schlichtungsstelle-fuer-fluggaeste-bitte-beschweren-sie-sich-spaeter-1.1282513"&gt;Süddeutsche Zeitung vom 13.2.2012&lt;/a&gt;. &lt;a href="#en%5B11%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="84560"&gt;[12] Die von Fairplane angebotene &lt;a href="http://itunes.apple.com/de/app/fairplane/id461687365?mt=8"&gt;iPhone-App&lt;/a&gt; zählt nicht, weil sie lediglich rudimentär Daten erfasst und diese, wen wundert es, exklusiv an Fairplane überträgt. &lt;a href="#en%5B12%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/20025931863</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/20025931863</guid><pubDate>Tue, 27 Mar 2012 23:42:26 +0200</pubDate><category>Juristische Apps</category></item><item><title>Ein Paar App-Satire-Links zur guten Nacht</title><description>&lt;p&gt;Nicht mehr ganz neu (von Ende Februar), aber immer noch gut. Zwei Vorschläge für neue juristische Apps:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href="http://blog.random-coil.de/2012/02/coole-neue-app-fur-rechtsanwalte-schult-gutes-benehmen-in-der-vollversion-wird-die-haarscharf-an-der-beleidigung-vorbeigehende-formulierung-vorgeschlagen/"&gt;App für gutes Benehmen von Rechtsanwälten&lt;/a&gt; und als Reaktion darauf die &lt;a href="http://der-rechthaber.de/anwaltsapp-was-der-rechtssuchende-burger-braucht/"&gt;Anwaltsapp&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19967010008</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19967010008</guid><pubDate>Mon, 26 Mar 2012 22:25:30 +0200</pubDate><category>Satire</category><category>Juristische Apps</category></item><item><title>Jura-Apps für Nichtjuristen: Ein Blick in die Zukunft (Teil 1)</title><description>&lt;p&gt;Ein vor einigen Tagen erschienener &lt;a href="http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/865"&gt;Beitrag&lt;/a&gt; im Blog Recht &amp;amp; Mediation über virtuelle Kanzleien und &amp;#8220;Unbundled Legal Services&amp;#8221; hat mich zum Nachdenken über die Auswirkungen der dort geschilderten Trends auf juristische Software gebracht: Wie wird sich der Markt für Jura-Apps entwickeln? Wird es überhaupt einen Markt für Jura-Apps geben?&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Trends bei IT und juristischen Dienstleistungen&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Aber mal der Reihe nach: Der Begriff der &amp;#8220;&lt;a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Unbundled_legal_services"&gt;Unbundled Legal Services&lt;/a&gt;&amp;#8221; meint, dass Dienstleistungen, die in einem konkreten Rechtsfall von Juristen erbracht werden, nicht mehr die Gesamtheit aller juristischen Arbeitsschritte abdecken, sondern nur noch einen Ausschnitt davon.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;So ist es in den USA etwa möglich, dass ein Rechtsanwalt zwar Schriftsätze für ein Gerichtsverfahren verfasst, aber den Mandanten nicht vor Gericht vertritt. Ebenso ist es möglich, dass Mandanten Verträge selbst entwerfen, etwa mit Hilfe von Online-Tools wie &lt;a href="http://www.rocketlawyer.com/"&gt;Rocket Lawyer&lt;/a&gt; oder &lt;a href="http://www.legalzoom.com/"&gt;Legal Zoom&lt;/a&gt;, die von einem Rechtsanwalt nur noch auf Fehler überprüft werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Mandanten kann &lt;em&gt;Unbundling&lt;/em&gt; nicht zuletzt deshalb vorteilhaft sein, weil es Kosten spart: Die Arbeit der Rechtsanwaltschaft wird auf komplexe Aufgaben beschränkt, während einfache Aufgaben anderweitig günstiger erledigt werden, nämlich durch den Mandanten selbst, durch nicht-anwaltliche Dienstleister und eben auch mit Hilfe von IT-Tools.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ich bin davon überzeugt, dass dieser Trend sich verstärken und früher oder später auch in Deutschland einfallen wird. &lt;em&gt;Unbundling&lt;/em&gt; ist Teil eines grundlegenden Wandels der juristischen Berufe, der aus meiner Sicht maßgeblich mit dem Siegeszug von Informations- und Kommunikationstechnologien im Alltag zu tun hat.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der britische Jurist &lt;a href="http://www.susskind.com/"&gt;Richard Susskind&lt;/a&gt; hat dies in seinem 2008 erschienenen Buch &amp;#8220;&lt;a href="http://www.amazon.com/The-End-Lawyers-Rethinking-services/dp/0199593612/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;amp;qid=1332679178&amp;amp;sr=8-1"&gt;The End of Laywers? Rethinking the Nature of Legal Services&lt;/a&gt;&amp;#8221; in aller Konsequenz beschrieben und Szenarien postuliert, die allesamt auf einen IT-induzierten Modernisierungsdruck für juristische Berufsbilder und Berufsfelder hinauslaufen. Dies wird nicht über Nacht und nicht bereits morgen geschehen, aber es wird geschehen.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Jura-Apps heute&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Heute haben wir im deutschsprachigen Raum noch so gut wie keine IT-gestützten Dienstleistungen für Rechtssuchende, die den Gang zum Rechtsanwalt entbehrlich machen könnten. Natürlich gibt es Online-Vertragsmuster für Mietverträge und Kaufverträge, aber solche Muster gab es auch schon vor 20 Jahren in Buchform und im Schreibwarenladen. Natürlich gibt es Kanzleipräsentations-Apps und Online-Gesetzessammlungen, die aber im konkreten Rechtsfall keine große Hilfe für das rechtssuchende Publikum sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Man kann, denke ich, sagen, dass die heute erhältlichen Jura-Apps, ob sie nun auf Smartphones, Tablets, Desktop PCs oder web-basiert ausgeführt werden, &lt;em&gt;wissenszentriert&lt;/em&gt; in dem Sinn sind, dass sie dem Nutzer Kenntnisse über juristische Regeln und Entwicklungen näher bringen. Was fehlt, sind Jura-Apps, die &lt;em&gt;aktionszentriert&lt;/em&gt; sind, es dem Nutzer also ermöglichen, nicht nur ein (laienhaftes) Wissen über die Rechtslage zu erwerben, sondern daran anknüpfend konkrete Handlungen zu setzen, also etwa Schriftsätze zu entwerfen, Kündigungen abzuschicken, eine Sachverhaltsdarstellung an den Anwalt zu übermitteln etc.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Mutmaßungen über die Zukunft&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Aber warum sollte das so bleiben? Die Zeitschrift &amp;#8220;Law Practice&amp;#8221; der American Bar Association (ABA) mutmaßte im vergangenen Herbst über &amp;#8220;&lt;a href="http://www.americanbar.org/publications/law_practice_magazine/2011/september_october/the_next_five_years.html"&gt;The Next Five Years - Predictions for the Future of eLawyering&lt;/a&gt;&amp;#8221;. Unter den sechs Voraussagen sind zwei, die Aussagen über Jura-Apps enthalten:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Web-Enabled Document Automation&lt;/strong&gt;: Die Vorbereitung juristischer Dokumente wird zunehmend automatisiert erfolgen, wobei das Internet eine maßgebliche Rolle spielen wird. In den USA gibt es schon heute Dienstleister, die dies anbieten. Warum sollten nicht auch Rechtsanwälte Online-Portale unterhalten, in denen Mandanten z.B. durch das Ausfüllen eines Fragebogens Vertragsentwürfe generieren können, die der Rechtsanwalt nur noch überprüfen muss? Natürlich eignet sich dieses Verfahren nicht für alle Rechts- und Lebensbereiche, aber im Verbrauchersegment des Marktes anwaltlicher Dienstleistungen sehe ich Potentiale. Auch wenn es naheliegend ist, das Internet zu verwenden, könnte man solche Lösungen auch in Form von (nicht web-basierten) Apps realisieren, was aus datenschutzrechtlicher Sicht sogar gewisse Vorzüge hätte.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Interactive Advisory Applications&lt;/strong&gt;: Die Schaffung interaktiver Software, die es dem Rechtssuchenden gestattet, durch Beantwortung einer Reihe von Fragen bzw. durch das Ausfüllen eines Formulars unmittelbare Antworten auf Rechtsfragen und Hinweise zu den jeweiligen Handlungsmöglichkeiten zu erhalten. Bei bestimmten Fallkonstellationen könnte die Software die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt vorschlagen, andernfalls - etwa im Zusammenspiel mit der oben erwähnten Web-Enabled Document Automation - Schreiben entwerfen, auf Fristen hinweisen und sonstige rechtlichen Hinweise geben.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Es gibt natürlich einige Rechtsfragen, die sich um den Einsatz von aktionszentrierten Jura-Apps ranken werden: Datenschutzrecht und Haftungsrecht werden eine Rolle spielen, das anwaltliche Standesrecht und das Rechtsdienstleistungsgesetz müsste man sich auch einmal ansehen. Ich sehe jedoch keine unüberwindbaren Hindernisse. Auch die Anwaltschaft sollte &lt;em&gt;Unbundling&lt;/em&gt; und Automatisierung bestimmter juristischer Dienstleistungen nicht als Gefahr sehen, sondern als Chance, öffnet sie doch nicht zuletzt auch neue Zugänge zum Recht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Um also mit einem Zitat aus &lt;a href="http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/865"&gt;derselben Quelle&lt;/a&gt; zu schließen, mit der ich begonnen habe:&lt;/p&gt;
&lt;blockquote&gt;
&lt;p&gt;&amp;#8220;Ein &amp;#8216;weiter wie bisher&amp;#8217; wird es auch im anwaltlichen Dienstleistungssektor nicht geben&amp;#8221;&lt;/p&gt;
&lt;/blockquote&gt;
&lt;h3&gt;Und so geht es weiter&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Im &lt;a href="http://www.appundrecht.de/post/20025931863/jura-apps-fuer-nichtjuristen-ein-blick-in-die-zukunft"&gt;zweiten Teil dieses Beitrags&lt;/a&gt; beschreibe ich darum, wo sich &lt;em&gt;Unbundling&lt;/em&gt; in Deutschland heute schon finden lässt und welche Rolle juristische Apps, die sich an Rechtssuchende richten, dabei zwar noch nicht spielen, aber spielen könnten und vielleicht auch bald spielen werden.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19901639242</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19901639242</guid><pubDate>Sun, 25 Mar 2012 19:31:00 +0200</pubDate><category>Juristische Apps</category></item><item><title>Ein Blick über den großen Teich: Blogs zu Legal Apps</title><description>&lt;p&gt;Wer hätte das gedacht: Die Amerikaner sind uns voraus. Nicht in Allem, natürlich, aber bei der Integration von Technik in den Alltag jedenfalls. Dies betrifft auch den Einsatz moderner Technologien in der Welt der Juristen. Das Thema wird mich noch einige Zeit beschäftigen, heute schaue ich mir aber erstmal einige Blogs&lt;a id="en[1]" title="Siehe Endnote [1]" href="#73327"&gt;[1]&lt;/a&gt; an, die sich der Welt der &amp;#8220;Legal Apps&amp;#8221; widmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch wenn die vorgestellten Blogs und die in ihnen vorgestellten Apps für deutsche Juristen in der Regel keinen besonderen praktischen Nutzen haben mögen, zeigen sie doch, was alles &amp;#8220;noch geht&amp;#8221; und irgendwann vielleicht den Weg nach Deutschland findet. Mich beruhigt vor allem, dass die meisten Blogs auch noch nicht soo lange online sind - so groß ist der (zeitliche) Vorsprung also nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;a href="http://www.lawsitesblog.com/"&gt;LawSites&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;: Website und Blog eines Rechtsanwalts aus Massachusetts, der seit November 2002 bloggt und seit Mai 2010 regelmäßig über den Einsatz juristischer Apps in der anwaltlichen Praxis schreibt. Die einschlägigen Artikel sind über diesen &lt;a href="http://www.lawsitesblog.com/tag/apps"&gt;Tag-Link&lt;/a&gt; aufrufbar und allesamt mehr als lesenswert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href="http://lawfirmmobile.com/"&gt;&lt;strong&gt;Law Firm Mobile&lt;/strong&gt;&lt;/a&gt;: Gedanken zu Mobilitätsstrategien für Anwälte und zum Einsatz von Smartphone-Apps und Web-Apps in der anwaltlichen Praxis. Das Blog ist seit Mai 2011 online und macht einen unabhängigen Eindruck. Die meisten Beiträge werden vom geheimnisvollen &amp;#8220;Law App Guy&amp;#8221; verfasst, der vor allem gelungene Apps großer und kleiner Rechtsanwaltskanzleien vorstellt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.appslawblog.com/"&gt;&lt;strong&gt;Apps Law Blog&lt;/strong&gt;&lt;/a&gt;: Ein von zwei Rechtsanwälten aus Florida geschriebenes Blog, das sich nicht zuletzt den juristischen Fragen widmet, die sich aus der Erstellung und dem Einsatz von Apps ergeben&lt;a id="en[2]" title="Siehe Endnote [2]" href="#76467"&gt;[2]&lt;/a&gt;. Online seit Juli 2009, mit lauter interessanten Beiträgen, ist allerdings seit Juli 2011&amp;#160;&lt;em&gt;Missing in Action&lt;/em&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href="http://legalgeekery.com/"&gt;&lt;strong&gt;Legal Geekery&lt;/strong&gt;&lt;/a&gt;: Sehr ungewöhnlich und erfrischend, dieses Blog, das seit Dezember 2009 von zwei jungen amerikanischen Juristen geschrieben wird. Es geht um Technik und Recht und regelmäßig auch um juristische Apps.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.ipad4legal.com/"&gt;&lt;strong&gt;iPad4Legal&lt;/strong&gt;&lt;/a&gt;: Über das Design und die Inhalte dieses seit April 2010 vorhandenen Blogs kann man streiten, aber es bietet eine nützliche, wenngleich nicht ganz aktuelle &lt;a href="http://www.ipad4legal.com/apps-for-ipad/"&gt;Übersicht juristischer iPad-Apps&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;a href="http://www.informedlibrarian.com/MobileAppsforLaw/index.cfm"&gt;Mobile Apps for Law&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;: Nicht wirklich ein Blog, aber eine Datenbank mit Informationen zu 778 juristischen Smartphone-Apps. Bietet ganz nette Suchmöglichkeiten, ist aber im Prinzip kostenpflichtig, wenngleich es auch eine &lt;a href="http://www.informedlibrarian.com/MobileAppsforLaw/maSearch.asp"&gt;kostenlose Ansicht&lt;/a&gt; aller in der Datenbank enthaltenen Apps zu geben scheint scheint.&lt;/p&gt;
&lt;p class="centered"&gt;***&lt;/p&gt;
&lt;p id="73327"&gt;[1] Man beachte den Plural. &lt;a title="Zurück zum Artikel" href="#en%5B1%5D"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="76467"&gt;[2] Schade - ich habe das Genre also nicht erfunden. &lt;a title="Zurück zum Artikel" href="#en%5B2%5D"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19744677233</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19744677233</guid><pubDate>Thu, 22 Mar 2012 21:34:51 +0100</pubDate><category>Juristische Apps</category></item><item><title>"Rechtsanwälte, die Apps herausgeben, machen dies meist wohl mit dem Hintergedanken, auf diesem Weg..."</title><description>“Rechtsanwälte, die Apps herausgeben, machen dies meist wohl mit dem Hintergedanken, auf diesem Weg Mandanten zu gewinnen.”&lt;br/&gt;&lt;br/&gt; - &lt;em&gt;Was soll man da noch ergänzen?&lt;/em&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19680425371</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19680425371</guid><pubDate>Wed, 21 Mar 2012 16:00:05 +0100</pubDate><category>Juristische Apps</category></item><item><title>Link des Tages: [iPhone] Apps für Juristen</title><description>&lt;a href="http://www.e-consult.de/blog/category/app-fur-anwalte-iphone/"&gt;Link des Tages: [iPhone] Apps für Juristen&lt;/a&gt;: &lt;p&gt;.. zeigt allerdings nur die ersten 10 von derzeit 24 Einträgen an.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Links zu den Folgeseiten: &lt;a href="http://www.e-consult.de/blog/category/app-fur-anwalte-iphone/page/2/"&gt;Seite 2&lt;/a&gt; &lt;a href="http://www.e-consult.de/blog/category/app-fur-anwalte-iphone/page/3/"&gt;Seite 3&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19671650518</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19671650518</guid><pubDate>Wed, 21 Mar 2012 08:00:06 +0100</pubDate><category>Juristische Apps</category></item><item><title>Apps im rechtlichen "Graubereich"</title><description>&lt;a href="http://heise.de/-1475446"&gt;Apps im rechtlichen "Graubereich"&lt;/a&gt;: &lt;p&gt;Die Zeitschrift Mac &amp; i berichtet über TV-Apps, die offensichtlich zu Ärger führen: Die für kleines Geld in den App Stores erhältlichen Apps versprechen Live-Fernsehen auf dem Smartphone, ohne Abo-Kosten, in HD-Qualität und inklusive Privat- und Pay-TV-Sendern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Solche Apps bewegen sich nicht in einem Graubereich, wie der Beitrag meint, sondern im tiefschwarzen Bereich. Sie beziehen die Fernsehprogramme, zu dem Nutzer Zugang erhalten sollen, offensichtlich aus Internet-Streams, die rechtswidrig vorgehalten werden. Zumindest die Rechte der Sendeunternehmen aus &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/87.html"&gt;§ 87 Urheberrechtsgesetz&lt;/a&gt; sind verletzt, von den Urheberrechten und Leistungsschutzrechten an den übertragenen Inhalten ganz zu schweigen&lt;a id="en[1]" title="Siehe Endnote [1]" href="#73580"&gt;[1]&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Um zumindest eine der im Beitrag gestellten juristischen Fragen zu beantworten: Es macht es nicht besser, wenn man Nutzern rechtswidrige Internet-Streams “nur” über eine App zur Verfügung stellt, statt sie frei und auch ohne App zugänglich zu verteilen. Ganz im Gegenteil: Verlangt man, wie es hier der Fall ist, auch noch Geld für die App, sehe ich &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/108a.html"&gt;§ 108a Urheberrechtsgesetz&lt;/a&gt; im Geiste bereits vor mir.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Interessant ist eher, warum diese Art von Apps, die nicht neu ist, bei Apple nicht schon längst aufgefallen ist, oder zumindest bei der Prüfung der Apps vor der Freigabe für den App Store hätte auffallen müssen - Stichwort “Einhaltung der selbst aufgestellten Sorgfaltsmaßstäbe”.&lt;/p&gt;
&lt;p class="centered"&gt;***&lt;/p&gt;
&lt;p id="73580"&gt;[1] Das kann ich hier nicht vertiefen, stattdessen sei auf das vorzügliche Werk von &lt;a href="http://www.amazon.de/IPTV-wichtigsten-Rechtsfragen-Sicht-Anbieter/dp/3643106467"&gt;Hoeren/Neurauter, IPTV - Die wichtigsten Rechtsfragen aus Sicht der Anbieter&lt;/a&gt;, Berlin u.a. 2010, verwiesen. &lt;a title="Zurück zum Artikel" href="#en%5B1%5D"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19636899911</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19636899911</guid><pubDate>Tue, 20 Mar 2012 20:46:56 +0100</pubDate><category>Entwickler</category><category>Urheberrecht</category><category>Apple</category></item><item><title>Android-Entwickler sind sauer auf Google</title><description>&lt;a href="http://www.guardian.co.uk/technology/appsblog/2012/mar/16/android-app-developers-google-payment?newsfeed=true"&gt;Android-Entwickler sind sauer auf Google&lt;/a&gt;: &lt;p&gt;Android-Entwickler seien europaweit darüber beunruhigt, dass Google die ihnen zustehenden Erlöse aus dem Verkauf von Android-Apps über &lt;a href="https://play.google.com/store"&gt;Googles Play Store&lt;/a&gt; derzeit nur mit einer mehrwöchigen Verzögerung auszahle.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Außerdem setze Google fast ausschließlich auf automatisierte Kommunikation mit Entwicklern, was nicht funktioniere: “&lt;em&gt;Google need to realise that investment in actual human support staff is essential&lt;/em&gt;”.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19453064089</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19453064089</guid><pubDate>Sat, 17 Mar 2012 16:00:05 +0100</pubDate><category>Google</category><category>Entwickler</category></item><item><title>Lesungen</title><description>&lt;a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/03/16/acta-lesung-von-75000-zeichen-in-spielfilmlaenge/"&gt;Lesungen&lt;/a&gt;: &lt;p&gt;Das Vorlesen von AGB wird immer populärer, diesmal mit ACTA, den Nutzungsbedingungen von Facebook und Google und dem iTunes-Lizenzvertrag.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19442022314</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19442022314</guid><pubDate>Sat, 17 Mar 2012 08:00:06 +0100</pubDate><category>AGB</category><category>Apple</category><category>Google</category></item><item><title>Und noch eine Klage gegen App-Store-Betreiber</title><description>&lt;p&gt;Nach Apple&lt;a href="#3516" id="en[1]" title="Siehe Endnote [1]"&gt;[1]&lt;/a&gt; hat es nun auch Google mit einer Sammelklage erwischt: Die Haftung von App-Store-Betreibern für die von ihnen vertriebenen Apps steht mehr und mehr im Fokus der Gerichte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die beiden Kläger Dodd Harris und Stephen Sabatino, in Los Angeles wohnende Privatpersonen, machen geltend, in Googles Play Store (bzw. früher: Android Market) Apps gekauft zu haben, die nicht funktionierten: Google hätte prüfen müssen, ob die Apps tatsächlich funktionieren, bevor die Apps zum Verkauf angeboten wurden - so wie es auch Apple in seinen App Stores praktiziere. Außerdem sei das Zeitfenster, in dem Käufer Apps zurückgeben können, mit 15 Minuten zu kurz bemessen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Rechtliche Grundlage der Klage scheint die kaufrechtliche Gewährleistung zu sein, eine Kopie der Klageschrift ist &lt;a href="http://paidcontent.org/article/419-californians-sue-google-over-faulty-android-apps/"&gt;hier&lt;/a&gt; verfügbar. Ich bin mir nicht sicher, ob nach US-amerikanischem Recht tatsächlich kaufrechtliche Vorschriften einschlägig sind oder ob nicht lediglich ein Lizenzvertrag geschlossen wird, wenn eine App &amp;#8220;gekauft&amp;#8221; wird&lt;a href="#5600" id="en[2]" title="Siehe Endnote [2]"&gt;[2]&lt;/a&gt;. Rechtsvergleichung hat so ihre Tücken, und das schaue ich mir ein anderes Mal genauer an.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Quellen: &lt;a href="http://www.vision2mobile.com/news/2012/03/google-faces-lawsuit-after-making-it-difficult-fo.aspx"&gt;&lt;a href="http://www.vision2mobile.com"&gt;www.vision2mobile.com&lt;/a&gt;&lt;/a&gt;, &lt;a href="http://www.themobileindian.com/news/5727_Google-sued-for-dysfunctional-Android-apps"&gt;&lt;a href="http://www.themobileindian.com"&gt;www.themobileindian.com&lt;/a&gt;&lt;/a&gt;, &lt;a href="http://www.pcmag.com/article2/0,2817,2401702,00.asp"&gt;&lt;a href="http://www.pcmag.com"&gt;www.pcmag.com&lt;/a&gt;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p class="centered"&gt;***&lt;/p&gt;
&lt;p id="3516"&gt;[1] Siehe &lt;a href="http://www.appundrecht.de/post/19406815195/6-oder-7-klagen-gegen-apple"&gt;diesen&lt;/a&gt; und &lt;a href="http://www.appundrecht.de/post/18514451207/apple-wehrt-app-klage-mit-aussergerichtlicher-einigung"&gt;diesen&lt;/a&gt; Beitrag. &lt;a href="#en%5B1%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="5600"&gt;[2] Die Nutzungsbedingungen und die Vertriebsverträge (&amp;#8220;Developer Agreements&amp;#8221;) der diversen App Stores differenzieren nämlich je nach Land und enthalten je nach Land unterschiedliche Aussagen darüber, ob ein Kaufvertrag (in Form eines Rechtskaufs) oder lediglich ein Lizenzvertrag geschlossen wird.  &lt;a href="#en%5B2%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19424027489</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19424027489</guid><pubDate>Sat, 17 Mar 2012 01:42:00 +0100</pubDate><category>Google</category><category>Gerichtsverfahren</category><category>App Store</category></item><item><title>6 oder 7 Klagen gegen Apple</title><description>&lt;p&gt;Heute geht es nicht um Patentkriege, sondern um anderweitig bemerkenswerte Klagen gegen Apple.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;The Week&lt;/em&gt; präsentiert die &lt;a href="http://theweek.com/article/index/225639/6-laughable-lawsuits-against-apple"&gt;sechs lächerlichsten Klagen gegen Apple&lt;/a&gt;, darunter Klassiker wie die Klagen gegen den internen Codenamen des &lt;a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Power_Macintosh_7100"&gt;Power Macintosh 7100&lt;/a&gt;, der 1995 auf den Markt kam und am Ende bei Apple den Codenamen &amp;#8220;LAW&amp;#8221; trug, eine Abkürzung für &amp;#8220;Lawyers are Wimps&amp;#8221;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ernsthafter ist da schon die &lt;a href="http://paidcontent.org/article/419-should-apple-pay-for-the-bad-deeds-of-its-app-makers/"&gt;Klage&lt;/a&gt;, die in dieser Woche in Texas gegen die Entwickler einiger populärer iPhone-Apps und gegen Apple eingereicht wurde&lt;a href="#71697" id="en[1]" title="Siehe Endnote [1]"&gt;[1]&lt;/a&gt;. Die (Sammel-)Kläger fordern Entschädigung für die unerlaubte Verwendung personenbezogener Daten durch die Apps, etwa die Nutzung von Adressbuchkontakten auf dem iPhone ohne vorherige Zustimmung des Nutzers.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Spannend wird es dadurch, dass auch Apple als Beklagter zur Verantwortung gezogen werden soll, weil es entgegen seinen eigenen Richtlinien die Apps vor Aufnahme in seinen App Store nicht auf Verletzung seiner App-Store-Richtlinien geprüft habe: Apple habe in der Vergangenheit Apps bereits bei geringem Anlass aus dem App Store entfernt, etwa bei moralischen Bedenken. Gleichzeitig würden Apps, die gegen Datenschutzrecht verstießen, nicht belangt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Es dürfte anspruchsvoll werden, aus dieser Argumentation tatsächlich eine Haftung von Apple zu konstruieren. Gibt es wirklich Verkehrssicherungspflichten in App Stores, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann? Sollen diese auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage gewährt werden? Und nicht zuletzt: Wo ist überhaupt der (vermögenswerte) Schaden&lt;a href="#72189" id="en[2]" title="Siehe Endnote [2]"&gt;[2]&lt;/a&gt;, wenn man von &lt;a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages"&gt;Punitive Damages&lt;/a&gt; einmal absieht? Gleichzeitig zeigen Fälle wie der australische &lt;a href="http://www.appundrecht.de/post/18514451207/apple-wehrt-app-klage-mit-aussergerichtlicher-einigung"&gt;Chopper-Soundboard-Fall&lt;/a&gt;, dass eine Haftung des App-Store-Betreibers, hier im Kontext von Urheberrechtsverletzungen, durchaus nicht fern jeder Realität zu sein scheint.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Update:&lt;/strong&gt; Den Text der Klage gibt es &lt;a href="http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/texas/txwdce/1%3A2012cv00219/540116/1/"&gt;hier&lt;/a&gt; [Quelle: &lt;em&gt;&lt;a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sammelklage-gegen-IT-Unternehmen-wegen-Ausspaehens-privater-Daten-1473919.html"&gt;&lt;a href="http://www.heise.de"&gt;www.heise.de&lt;/a&gt;&lt;/a&gt;&lt;/em&gt;]&lt;/p&gt;
&lt;p class="centered"&gt;***&lt;/p&gt;
&lt;p id="71697"&gt;[1] Unter anderem gegen Facebook, Twitter, Electronic Arts, Yelp, LinkedIn und gegen die Entwickler von Path und Instagram.  &lt;a href="#en%5B1%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="72189"&gt;[2] Siehe dazu meinen Beitrag zur &lt;a href="http://www.appundrecht.de/post/19108628316/haftung-fuer-online-datenschutzverletzungen-nach"&gt;Haftung für Online-Datenschutzverletzungen nach US-Recht&lt;/a&gt;. &lt;a href="#en%5B2%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19406815195</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19406815195</guid><pubDate>Fri, 16 Mar 2012 20:09:00 +0100</pubDate><category>Apple</category><category>Gerichtsverfahren</category><category>App Store</category></item><item><title>Mobile Privacy: 5 Legal Concerns for Developers</title><description>&lt;a href="http://mashable.com/2012/03/13/mobile-privacy-legal-developers/"&gt;Mobile Privacy: 5 Legal Concerns for Developers&lt;/a&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19287156593</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19287156593</guid><pubDate>Wed, 14 Mar 2012 13:00:05 +0100</pubDate><category>Datenschutzrecht</category></item><item><title>"As an App developer, if you can’t afford extensive legal advice, it’s best that your..."</title><description>“As an App developer, if you can’t afford extensive legal advice, it’s best that your EULA asks for permission to do everything.”</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19283240404</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19283240404</guid><pubDate>Wed, 14 Mar 2012 09:00:05 +0100</pubDate><category>Vertragsrecht</category><category>AGB</category></item><item><title>Jura-App im Test: EULAlyzer</title><description>&lt;p&gt;Zugegeben, dieser Testbericht&lt;a href="#68030" id="en[1]" title="Siehe Endnote [1]"&gt;[1]&lt;/a&gt; ist nicht so ganz ernst gemeint. Die App, um die es geht, gibt es aber wirklich: &lt;a href="http://www.javacoolsoftware.com/eulalyzer.html"&gt;EULAlyzer&lt;/a&gt; ist ein Programm, das (englischsprachige) Softwarelizenzverträge analysieren und den Benutzer auf möglicherweise kritische Vertragspassagen hinweisen will. EULAlyzer ist für Windows-Betriebssysteme kostenlos verfügbar und offensichtlich schon einige Zeit auf dem Markt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;EULA ist die Abkürzung für &amp;#8220;&lt;a href="http://en.wikipedia.org/wiki/End-user_license_agreement"&gt;End-User License Agreement&lt;/a&gt;&amp;#8221; und meint in der Regel einen Softwarenutzungsvertrag. Wir kennen diese Verträge (bzw. AGB, um die es sich nach deutschem Recht handelt), wenn wir Software auf unseren Rechnern installieren und während der Installation ein mehr oder weniger großes Fenster mit einem recht langen Text erscheint, dem wir zustimmen müssen&lt;a href="#68940" id="en[2]" title="Siehe Endnote [2]"&gt;[2]&lt;/a&gt;. EULAlyzer ist für diese Art von Verträgen gemacht und verspricht nicht nur, die Aufmerksamkeit des Benutzers auf Dinge zu lenken, die er sonst vielleicht überlesen würde, sondern auch, verstecktes Verhalten der Software zu finden (wohlgemerkt, durch eine Analyse der AGB). Außerdem speichert EULAlyzer auf Wunsch alle jemals analysierten Agreements.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Grundsätzlich funktioniert das Programm, wenngleich es unter Windows 7, anders als angegeben, nicht zum Laufen zu bewegen war. Unter Windows XP ging es dann und EULAlyzer schluckte und analysierte klaglos alle AGB, die ich ihm per Copy &amp;amp; Paste vorwarf. Die Analyse ergibt zunächst einen &amp;#8220;Interesse-Faktor&amp;#8221;, der in fünf Stufen (von Low bis Very High) anzeigt, wie lesenswert das EULA ist. Ebenfalls in fünf Abstufungen werden die Länge des EULA (von Fairly Short bis Extremely Long) und die Anzahl der auffälligen Begriffe (von None bis High Number) bewertet. Außerdem, und das ist die Kernfunktion der App, zeigt es alle Textstellen an, die es für auffällig hält. Das sieht dann ungefähr so aus&lt;a href="#70394" id="en[3]" title="Siehe Endnote [3]"&gt;[3]&lt;/a&gt;:&lt;/p&gt;
&lt;p class="centered"&gt;&lt;img alt="" src="http://media.tumblr.com/tumblr_m0u7wgmjxM1r830y3.png"/&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die App sucht also nach bestimmten Begriffen wie &amp;#8220;Without Notice&amp;#8221;, &amp;#8220;Third Party&amp;#8221; und möglicherweise sonstigen Schlagwörtern, die aber nicht offengelegt werden. Hilfestellungen beim Lesen und Verstehen der einzelnen Vertragsklauseln bietet das Programm gerade nicht an. Eine nette Spielerei also, aber auch nicht mehr. Hilfreicher für den Nicht-Juristen sind da eher Anleitungen wie &lt;a href="http://lifehacker.com/5892422/how-to-quickly-read-a-terms-of-service"&gt;How to Quickly Read a Terms of Service&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Abgesehen davon scheint die automatisierte Analyse von Vertragstexten, denn das ist es, was EULAlyzer versucht, ihren Kinderschuhen bereits entwachsen zu sein. Produkte wie &lt;a href="https://www.ridacto.com/"&gt;Ridacto&lt;/a&gt; versprechen, dem Juristen viel Arbeit beim Erstellen und Prüfen von Verträgen abzunehmen. Ob das stimmt, schaue ich mir ein anderes Mal an.&lt;/p&gt;
&lt;p class="centered"&gt;***&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;[1] Im Anschluss an &lt;a href="http://www.appundrecht.de/post/19186929212/wo-sind-all-die-jura-apps"&gt;meinen gestrigen Beitrag&lt;/a&gt; und eine &lt;a href="http://strafprozess.blogspot.com/2012/03/erinnere-dich-die-milch.html"&gt;erste Reaktion&lt;/a&gt; darauf, außerdem inspiriert durch diesen &lt;a href="http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/kleingedrucktes/"&gt;heutigen Beitrag&lt;/a&gt; über das alltägliche Kleingedruckte im Internet, das wir alle nicht lesen. &lt;a href="#en%5B1%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="68940"&gt;[2] Nach deutschem Recht sind EULAs in Form solcher bei der Installation erscheinenden AGB &lt;a href="http://www.linux-magazin.de/Heft-Abo/Ausgaben/2007/03/Ich-seh-dich-nicht"&gt;allesamt nicht wirksam&lt;/a&gt;, wenn sie nicht ausnahmsweise schon vor dem Kauf zur Kenntnis genommen werden konnten (vgl. &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html"&gt;§ 305 BGB&lt;/a&gt;), was praktisch nur beim Online-Kauf von Apps der Fall sein kann. US-amerikanische Gerichte &lt;a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Shrink_wrap_contract"&gt;scheinen dies zum Teil anders zu sehen&lt;/a&gt;. &lt;a href="#en%5B2%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p id="70394"&gt;[3] Am Beispiel der &lt;a href="http://www.apple.com/legal/itunes/us/terms.html"&gt;US-amerikanischen iTunes-EULA&lt;/a&gt;. &lt;a href="#en%5B3%5D" title="Zurück zum Artikel"&gt;↑&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19245240700</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19245240700</guid><pubDate>Tue, 13 Mar 2012 22:40:00 +0100</pubDate><category>AGB</category><category>Vertragsrecht</category><category>Juristische Apps</category></item><item><title>Link des Tages: Apps für Juristen</title><description>&lt;a href="http://www.jurawiki.de/AppsF%C3%BCrJuristen"&gt;Link des Tages: Apps für Juristen&lt;/a&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19242224358</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19242224358</guid><pubDate>Tue, 13 Mar 2012 18:58:00 +0100</pubDate><category>Juristische Apps</category></item><item><title>Wo sind all die Jura-Apps? </title><description>&lt;a href="http://www.daboius.de/ebook-reader-als-juristisches-werkzeug/"&gt;Wo sind all die Jura-Apps? &lt;/a&gt;: &lt;p&gt;Der Feststellung, dass es Chancen am Markt gibt, aber kaum Anbieter oder Inhalte, kann ich nur zustimmen. Ich würde sie aber nicht auf E-Reader und eBooks beschränken wollen: Auch Jura-Apps sind weitgehend Mangelware, wenn man von &lt;a href="http://www.law-connect.de/"&gt;Kanzleipräsentations-Apps&lt;/a&gt; einmal absieht. Höchste Zeit eigentlich, das zu ändern oder zumindest einige gelungene Beispiele juristischer Apps und eBooks vorzustellen.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19186929212</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19186929212</guid><pubDate>Mon, 12 Mar 2012 19:12:00 +0100</pubDate><category>Wirtschaft</category><category>Juristische Apps</category></item><item><title>Android Apps sind zu teuer..</title><description>&lt;a href="http://www.canalys.com/newsroom/android-apps-are-too-expensive"&gt;Android Apps sind zu teuer..&lt;/a&gt;: &lt;p&gt;.. weil die umgesetzten Mengen zu niedrig sind. So eine Ende Februar 2012 erschienene Marktanalyse, die unter anderem feststellt, dass der Erwerb der TOP 100 Android Apps 374 US-Dollar kosten würde, während die TOP 100 iPhone Apps nur 147 US-Dollar kosten würden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dazu passt die heute von Ars Technica (siehe Quelle) verbreitete Meldung, wonach ein Spieleentwickler Android den Rücken kehrt: Das Unternehmen müsse 20 % seiner Kapazitäten für die Anpassung seiner Apps an diverse Android-Geräte aufwenden, erziele über diese Plattform aber nur 5 % seiner Umsätze.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für später merken: Das US-Unternehmen Canalys &lt;a href="http://www.canalys.com/what-we-do/mobility/app-store-analysis"&gt;bietet komplexe Markanalysen für App Stores (“App Store Analysis”) an&lt;/a&gt;. &lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19185480191</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19185480191</guid><pubDate>Mon, 12 Mar 2012 18:35:00 +0100</pubDate><category>Apple</category><category>Google</category><category>Wirtschaft</category><category>App Store</category></item><item><title>Microsoft schließt (alten) App Store</title><description>&lt;a href="http://answers.microsoft.com/en-us/winphone/forum/wp6n-wpmarketplace/the-windows-marketplace-for-mobile-for-windows/ead87a1f-1291-429c-a1ac-2406c684367b?tm=1331232502343"&gt;Microsoft schließt (alten) App Store&lt;/a&gt;: &lt;p&gt;Vergänglichkeit, überall Vergänglichkeit.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.appundrecht.de/post/19111670897</link><guid>http://www.appundrecht.de/post/19111670897</guid><pubDate>Sun, 11 Mar 2012 10:52:25 +0100</pubDate><category>App Store</category><category>Microsoft</category><category>Wirtschaft</category></item></channel></rss>
